Platz- und Spielordnung


 

  1. Die Tennisplätze dürfen nur mit entsprechender Tennisbekleidung und –schuhen betreten werden. Das Spielen in Straßenschuhen oder mit entblößtem Oberkörper ist grundsätzlich verboten.
  2. Um allen Spielern ein ungestörtes Spiel zu ermöglichen, ist ungehörige Lärmentwicklung und unsportliches Verhalten zu vermeiden.
  3. Vor Spielbeginn ist der Platz bei Bedarf ausreichend zu bewässern und nach Beendigung jeder Spielzeit ist der Platz von den Benützern mit den dazu vorgesehenen Geräten abzuziehen, bei Bedarf sind die Linien zu säubern.
  4. Die Tennisschuhe sind vor Betreten der Umkleidekabinen zu säubern. Kleidungsstücke bzw. Schuhe dürfen nach Spielschluss nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Garderoben) zurückgelassen werden.
  5. Die Spielzeit erstreckt sich täglich von 7 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit.
  6. Jedes Mitglied ist berechtigt, max. 2 Reservierungen mittels Code (persönlich oder per Internet) im voraus vorzunehmen.
  7. Nicht vorreservierte Plätze können jederzeit bespielt werden. Wird in dieser Zeit eine Reservierung vorgenommen, ist der Platz sofort zu räumen und dem Reservierer zu überlassen.
  8. Bei Reservierungen ohne Partner besteht für die übrigen Mitglieder die Möglichkeit, den Platz mit dem Erstreservierer (gelbes Feld) durch eine weitere (zweite) Reservierung zu benützen.
  9. Pro gespielter Gästestunde und Platz sind € 15,-- beim Buffet zu bezahlen. Ein Gast kann max. 5 mal pro Kalenderjahr auf der Anlage des ATSV Steyr Tennis spielen.

 

Den Anordnungen der Platzverantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Platzverantwortlichen sind beauftragt, jegliche Unkorrektheit unverzüglich dem Vorstand des ATSV Steyr Tennis zu melden. Wiederholte Verstöße gegen die Platz/Spielordnung können mit temporärem Spielverbot durch die Vereinsleitung geahndet werden.